Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine obligatorische Versicherung für jeden Hauseigentümer. Die Wohngebäudeversicherung sollte man nicht mit der Hausratversicherung verwechseln. Während die Hausratversicherung ausschließlich für das Inventar der Wohnung beziehungsweise des Gebäudes aufkommt, deckt die Wohngebäudeversicherung alle Schäden am Gebäude selbst ab, welche durch Feuer, Wasser, Sturm, Hagel und andere Ereignisse entstehen.

 

Wohngebäudeversicherung als Pflichtversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist in manchen Gegenden Deutschlands gesetzlich vorgeschrieben - insbesondere dort, wo die Gefahren durch Elementarschäden eindeutig erhöht sind. Dies könnte beispielsweise an den Küsten oder auch in höheren Lagen in den Gebirgen der Fall sein.

Wohngebäudeversicherung für Eigentumswohnung

Auch für Eigentumswohnungen sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sofern sich in dem betreffenden Gebäude mehrere Wohnungen befinden, wird die Versicherung in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Besitzen Sie Wohneigentum, das vermietet ist, so springt die Wohngebäudeversicherung auch für die entgangenen Mieteinnahmen nach einem Schaden am Gebäude ein. Allerdings ist hier in der Regel eine Übergangszeit festgelegt, bis zu deren Ende das Wohngebäude wieder vollständig hergestellt sein muss. In den meisten Versicherungsverträgen beträgt diese Zeit sechs bis zwölf Monate.

Schäden für die die Wohngebäudeversicherung aufkommt

Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Wohngebäudeversicherung nicht für Schäden aufkommt, die auf dem Grundstück entstanden sind. Wird also durch ein Feuer beispielsweise ein Teil des Gartens zerstört, wird die Wohngebäudeversicherung dafür nicht aufkommen. Dagegen sind Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser meist mitversichert.

Versicherungssumme und Beitrag bei der Wohngebäudeversicherung

Wie hoch die Versicherungssumme für eine Wohngebäudeversicherung ausfällt, wird durch ein kompliziertes Berechnungsverfahren festgelegt. Hierbei zählt der so genannte „gleitende Neuwert“, den die Versicherung für den Antragsteller ausrechnet. Die Versicherungssumme unterliegt dabei durch den schwankenden Wert der Immobilie einer ständigen Veränderung, der sich auch die Versicherungsbeiträge entsprechend anpassen. In der Regel werden diese Beträge einmal pro Jahr neu berechnet.