Restschuldversicherung

Die so genannte Restschuldversicherung wird auch Restkreditversicherung genannt und bildet eine besondere Form der Risikolebensversicherung. In der Regel wird diese Versicherung nicht vom Kreditnehmer freiwillig abgeschlossen, sondern durch den Kreditgeber verlangt.

 

Der Kreditgeber sichert sich so mit der Restschuldversicherung für den Fall des Todes des Kreditnehmers ab. Die Versicherung springt im Ernstfall ein und ersetzt dem Kreditgeber die entgangenen Einnahmen. Sie zahlt also alle restlichen Raten weiter, die normalerweise der Kreditnehmer zu zahlen gehabt hätte.

Freiwillige Restschuldversicherung

Unter Umständen kann aber auch der freiwillige Abschluss einer Restschuldversicherung für einen Kreditnehmer sinnvoll sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kreditnehmer Familie und Kinder hat. Sollte er nämlich während der Rückzahlungsphase zu Tode kommen, wird sich der Kreditgeber zunächst an die Hinterbliebenen wenden und von ihnen die Zahlung der Restschuld fordern. Durch den Abschluss einer Restschuldversicherung verschonen Sie Ihre Hinterbliebenen vor solchen Forderungen.

Ein besonderer Punkt bei der Restschuldversicherung ist die Höhe der Versicherungssumme. Zu Anfang der Rückzahlungsphase entspricht diese der vollen Kredithöhe, allerdings nimmt sie mit jedem Rückzahlungsbetrag entsprechend ab, da sich die noch offene Summe dadurch jeweils um ein Stück verringert. Aus diesem Grund werden die Beiträge für eine Restschuldversicherung mit fortschreitender Rückzahlung des Kredits immer günstiger, da die Versicherungssumme gleichzeitig immer kleiner wird.

Eine Restschuldversicherung lässt sich übrigens um diverse Risikofaktoren erweitern. So können zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder auch Invalidität durch einen Unfall mit in die Versicherung einbezogen werden. Die Versicherungsleistung wird dann nicht nur im Fall des Todes des Versicherten, sondern auch bei Eintreten eines solchen Ereignisses erbracht.