Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt ein Teil unseres Sozialversicherungssystems dar. Jeder Arbeitnehmer ist über seinen Arbeitgeber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Beiträge hierfür werden geteilt, die eine Hälfte zahlt der Arbeitgeber, die andere muss der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Sozialabgaben bezahlen.

 

Eine private Rentenversicherung dagegen wird meist als zusätzliche Vorsorgemaßnahme für den Altersruhestand abgeschlossen. Sie ähnelt einer Kapitallebensversicherung. Während der Ansparphase gleicht diese Versicherung einem ganz normalen Sparplan. Ist schließlich der Zuteilungszeitpunkt erreicht, kann der Versicherte in der Regel wählen, ob er die Versicherungsleistung in Form eines Einmalbetrags ausgezahlt haben möchte oder diese als monatliche Rentenzahlungen erhalten will. Im ersten Fall spricht man von einer „sofort beginnenden Leibrente“, im zweiten von der „aufgeschobenen Leibrente“.

Wichtig zu wissen ist, dass eine private Rentenversicherung im Fall der aufgeschobenen Leibrente die monatlichen Rentenbeträge bis zum Tod des Versicherten zahlt. Damit ist sie in der Regel einem einfachem Sparplan weit überlegen, da dieser keine unbegrenzte Zahlung vorsieht.

Für wen lohnt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung?

Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung zur Altersvorsorge obligatorisch. Sie können sich zwar auch freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterversichern, allerdings müssen sie dabei alle anfallenden Beiträge in voller Höhe selbst bezahlen, was die Versicherung für diese Berufsgruppen uninteressant macht.

Aber auch für gesetzlich rentenversicherte Personen bietet sich mittlerweile der Abschluss einer privaten Rentenversicherung als zusätzliche Vorsorgemaßnahme an. Schließlich weiß man nie, wie sich die gesetzliche Rente in Zukunft weiter entwickeln wird.

Die Webseitee rcdg.eu bietet weitere Informationen zur Rentenversicherung.