Gesetzliche und private Krankenversicherung
Grundsätzlich muss bei einer Krankenversicherung zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung unterschieden werden. Die gesetzliche Krankenversicherung ist dabei für alle Arbeitnehmer Pflicht, welche unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen (zur Zeit rund 4.000 Euro brutto pro Monat). Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Besserverdienende haben indes die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
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In den letzten Jahren wurde viel gestritten über die Vor- und Nachteile der gesetzlichen beziehungsweise der Privatkrankenversicherung. Der heftigste Kritikpunkt gegenüber der privaten Krankenversicherung war stets, dass man nach einem Wechsel in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln konnte. Allerdings wurden die gesetzlichen Bestimmungen hierzu deutlich gelockert, so dass mittlerweile ein Rückwechsel ohne größere Probleme möglich ist. |
Wichtig zu wissen ist, dass bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur der Versicherte selbst, sondern auch sein Ehepartner und eventuell vorhandene Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Man spricht dabei von der so genannten Familienversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung dagegen muss für jedes Familienmitglied eine eigene Police abgeschlossen werden. So kann es passieren, dass eine private Krankenversicherung zusammengerechnet für eine Familie deutlich teurer wird als die gesetzliche Krankenkasse, obwohl die einzelnen Beiträge ein ganzes Stück niedriger liegen.
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Allerdings genießt der Versicherte in einer privaten Krankenversicherung in der Regel wesentlich bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse. Dies beginnt bei der freien Arztwahl, einem Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus und endet bei wesentlich toleranteren Zuzahlungen zum Beispiel für Medikamente. Auch die Kosten für Zahnersatz und alternative Heilmethoden werden von einer privaten Krankenkasse meist wesentlich großzügiger gehandhabt, als bei der gesetzlichen Krankenkasse.
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