Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den Sozialversicherungen. Neben der Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung bildet sie die so genannte fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems. Ihre Aufgabe ist es, das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten abzusichern.

 

Dabei sind alle gesetzlich krankenversicherten Personen automatisch in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert. Bei privat versicherten Personen besteht ebenfalls eine Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Sie muss beim selben Unternehmen abgeschlossen werden, bei dem der Versicherte auch seine Krankenversicherung unterhält.

Leistungen der Pflegeversicherung

Grundsätzlich gilt, dass die Leistungen aus der Pflegeversicherung ausschließlich auf Antrag gewährt werden. Antragsteller muss dabei die versicherte Person selbst sein, allerdings kann diese einer dritten Person die Vollmacht für das Stellen des Antrags übertragen.

Pflegestufen bei der Pflegeversicherung

Nach Stellen des Antrags wird zunächst ein Pflegegutachten erstellt, das festlegt, in welche Pflegestufe der Versicherte eingeordnet wird. Es gibt drei verschiedene Pflegestufen, die sich jeweils an der Zeit bemessen, welche für die tägliche Pflege des Versicherten notwendig wird. Schon die erste Pflegestufe sieht dabei eine erhebliche Pflegebedürftigkeit von mindestens 90 Minuten pro Tag vor. Diese Zeit verdoppelt sich in der zweiten Pflegestufe auf 180 Minuten und in der dritten Pflegestufe auf 300 Minuten pro Tag. Dabei müssen jeweils verschiedene Zeiten auf die so genannte Grundpflege entfallen. Damit ist zum Beispiel die Körperpflege, das Ankleiden oder auch die Zubereitung von Mahlzeiten gemeint.

Je nach Pflegestufe bekommt der Versicherte nach Erstellen und Einreichen des Pflegegutachtens einen monatlichen Betrag ausgezahlt. Die Leistung kann dabei sowohl als Bargeldbetrag zur freien Verwendungen, als auch in Form von Sachleistungen ausgezahlt werden. Bei Sachleistungen liegen die gezahlten Beträge ein ganzes Stück höher, als bei der Zahlung in Form eines Geldbetrags.