Betriebsgebäudeversicherung
Die Betriebsgebäudeversicherung deckt alle Schäden ab, die an gewerblich genutzten Gebäuden entstehen können. Damit sind zum einen Schäden durch die Einwirkung Dritter gemeint, wie sie beispielsweise durch einen Einbruch oder durch den Anprall eines Fahrzeuges entstehen können. Andererseits sind auch Schäden versichert, die ohne Fremdeinwirkung entstehen. Das können z. B. Schäden durch Feuer, Wasser, Frost etc. sein.
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In einer guten Betriebsgebäudeversicherung sollten außerdem alle möglichen Elementarschäden mitversichert sein. Damit sind beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Erdbeben, Blitzschlag und so weiter gemeint. Bei einigen Versicherern sind jedoch diese Elementarschäden nur nach besonderer Vereinbarung beziehungsweise gegen Aufpreis mit versicherbar. |
Welche Kosten ersetzt eine Betriebsgebäudeversicherung?
Grundsätzlich zahlt die Betriebsgebäudeversicherung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstanden sind. Dies können zum Beispiel Aufräumkosten, Abbruchkosten, Bergungskosten, Dekontaminierungskosten, Wiederherstellungskosten und vieles mehr sein.
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Weiterhin kommt die Versicherung für alle Kosten auf, die durch Sachverständige entstehen, welche den Schaden begutachten müssen. Darüber hinaus ersetzt die Versicherung auch Mehrkosten, die durch den Technologiefortschritt entstehen, sowie Kosten durch Preissteigerungen oder Wiederherstellungsbeschränkungen, die durch Behörden auferlegt wurden.
In der Regel sind auch alle ortsfesten Einrichtungen, welche sich auf dem
Firmengebäude befinden, durch die Betriebsgebäudeversicherung mit abgesichert.
So ersetzt die Versicherung beispielsweise auch Werbeschilder, Lichtanlagen und
ähnliches, wenn sie durch die oben beschriebenen Ereignisse zu Schaden gekommen
sind.