Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsformen für Privatpersonen. Sie sichert den Versicherten gegen den Einkommensverlust durch eine andauernde Berufsunfähigkeit ab. In der Regel gilt der Versicherte dann als auf Dauer berufsunfähig, wenn er voraussichtlich für die Dauer von sechs Monaten oder mehr in seinem zuvor ausgeübten Beruf nicht mehr tätig werden kann.

 

Eine Berufsunfähigkeit muss dabei nicht zu 100 Prozent bestehen. Auch eine teilweise Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit ist durch die Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. In der Regel gilt dies ab einem Beeinträchtigungsgrad von 50 Prozent. Für Beamte gibt es ebenfalls eine spezielle Versicherung gegen Berufsunfähigkeit, diese nennt sich Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Versicherungsbedingungen sind dabei annähernd gleich, mit der Ausnahme, dass bei Beamten der Dienstherr die Möglichkeit hat, den Beamten für dienstunfähig zu erklären, während bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeit durch einen unabhängigen Gutachter festgestellt werden muss.

Sehr wichtig ist im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hinweis auf die abstrakte Verweisung. Dabei handelt es sich um eine Klausel, die insbesondere in älteren Versicherungsverträgen enthalten ist und besagt, dass der Versicherte zunächst dazu angehalten werden kann, eine andere Tätigkeit auszuüben, wenn er seinem zuvor ausgeübten Beruf nicht mehr weiter nachgehen kann. Das Problem dabei ist, dass der Versicherte selbst dafür sorgen muss, einen Arbeitsplatz in einem Alternativberuf, welchen er noch ausüben kann, zu erhalten.

Bei Verträgen mit einer solchen Klausel wird die Versicherung also zunächst vom Versicherten fordern, dass dieser sich selbstständig eine alternative Tätigkeit sucht. Welche Art von Tätigkeit das ist, wird in den Verträgen in der Regel nicht festgelegt. Konkret bedeutet das, die Versicherung kann durchaus auch verlangen, dass beispielsweise ein Industriemeister eine neue Tätigkeit als Call-Center-Agent annehmen muss, auch wenn er bei dieser Tätigkeit wesentlich schlechter verdient.

» Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf rcdg.eu