Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Bau einer Immobilie ist immer mit vielen Auflagen und Pflichten verbunden. Viele Bauherren denken dabei, dass, wenn sie alle Arbeiten an entsprechende Handwerker und Dienstleister vergeben, für sie keinerlei versicherungstechnische Gefahren mehr bestehen. Dies ist leider ein Trugschluss, denn von der laut Gesetz geltenden Sorgfaltspflicht ist man selbst dann nicht befreit, wenn andere alle notwendigen Arbeiten übernehmen.

 

Damit dies im Zweifelsfall nicht in einer Katastrophe endet, gibt es die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Grundsätzlich ist sie bei allen Bauvorhaben empfehlenswert, die einen Wert von 50.000 Euro und mehr haben. Grund dafür ist, dass bei geringerwertigen Bauvorhaben in aller Regel die private Haftpflichtversicherung bei Schadensfällen einspringt.

Doch wozu ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nun konkret da?

Das lässt sich am einfachsten an einigen Beispielen erklären. Grundsätzlich ist der Bauherr verpflichtet, die Baustelle so abzusichern, dass keine Gefahr für Dritte besteht. Nehmen wir nun an, eine Baustelle ist nicht hinreichend beleuchtet und eine Person stürzt daraufhin in die Baugrube. In diesem Fall ist der Bauherr dafür haftbar zu machen, selbst wenn die Absicherung der Baustelle eine Fremdfirma vorgenommen hat. Das Gleiche gilt auch, wenn es beispielsweise wegen einer schlecht abgesicherten Baustelle zu Verkehrsunfällen kommt.

Weiterhin kann eine Bauherrenhaftpflichtversicherung auch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung mit übernehmen. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn Schadensersatzansprüche unberechtigt an den Versicherten herangetragen und durch ein Gerichtsverfahren abgewendet werden sollen. In diesem Fall übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung sämtliche Kosten für Anwälte, Sachverständige und den Gerichtsprozesses.

rcdg.eu bietet weitere Informationen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung.