Ausbildungsversicherung

Grundsätzlich ist eine Ausbildungsversicherung mit einer Kapitallebensversicherung zu vergleichen. Dabei handelt es sich um eine Versicherungsform, welche die Vorteile der Versicherung mit denen einer Geldanlage verbinden soll.

 

Ablauf der Ausbildungsversicherung.

Das Ganze läuft in etwa so ab: über einen längeren Zeitraum - in der Regel beträgt in dieser von Seiten der Versicherung mindestens 12 Jahre - zahlt der Versicherte in regelmäßigen monatlichen Beträgen Geld in die Ausbildungsversicherung ein. Die Versicherung investiert dieses Kapital hauptsächlich in als sicher eingeschätzte Geldanlagen, wie beispielsweise Aktienfonds oder festverzinsliche Wertpapiere. Ist die Laufzeit der Ausbildungsversicherung zu Ende, wird das gesamte Guthaben an den Versicherten ausgezahlt.

Was bei einer Ausbildungsversicherung beachtet werden sollte.

Zwei Punkte müssen allerdings in diesem Ablauf berücksichtigt werden: die Versicherung selbst kostet Gebühren, welche direkt von den Einzahlungsbeträgen abgezogen werden. Es werden also nicht die vollen Einzahlungsbeträge vom Versicherer angelegt. Weiterhin ist zu bedenken, dass ausschließlich bis Ende des Jahres 2004 abgeschlossene Versicherungsverträge für eine Ausbildungsversicherung steuerfrei sind. Das bedeutet im Umkehrschluss: bei allen neueren Verträgen muss die Auszahlungssumme am Ende der Laufzeit vom Versicherten voll versteuert werden.

Sinn der Ausbildungsversicherung.

Macht es unter diesen Umständen noch Sinn, eine Ausbildungsversicherung abzuschließen?
Experten bezweifeln dies und raten dazu, das Kapital besser in andere Geldanlagen zu investieren. Dafür spricht auch die Tatsache, dass insbesondere bei fondsgebundenen Ausbildungsversicherungen in der Regel kein bestimmter Auszahlungsbetrag garantiert werden kann. Wie hoch die Auszahlung letztendlich ausfällt, hängt also direkt mit der Entwicklung der betreffenden Fonds zusammen. Entwickeln sich diese schlecht, ist es sogar möglich, dass der Versicherte am Ende der Laufzeit weniger Kapital ausgezahlt bekommt, als er in die Versicherung eingebracht hat.